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Die Vorstandssitzungen vom Oktober 2023
Die an der Generalversammlung 2023 neu gewählten Vorstandsmitglieder der SUISA (v.l.n.r.): Anna Murphy, Tina Funk und Chantal Bolzern.
Foto: Martin Bissig
Bericht aus dem Vorstand von Noah Martin
Nach den Kommissionssitzungen vom 26. September 2023 und 3. Oktober 2023 tagte der Gesamtvorstand am 4. Oktober 2023 in Lausanne in neuer Formation. Die erste Amtszeit der drei neugewählten Vorstandsmitglieder hat somit begonnen.

Als strategisches Organ legt der Vorstand die Strategie der Genossenschaft SUISA fest. Strategische Zielsetzungen sowie entsprechende Massnahmen werden von ihm jährlich überprüft und ergänzt. Auch dieses Jahr gab es Anpassungen. So beschloss der Vorstand zusätzlich zu den bereits bestehenden Zielsetzungen bis 2027 unter anderem, sich den herrschenden Herausforderungen im Zusammenhang mit generativer KI im Interesse der SUISA-Mitglieder anzunehmen. Zudem legte er das bislang gelebte Drei-Säulen-Geschäftsmodell der SUISA in der Strategie fest: Die zu verteilenden Gelder erwirtschaftet SUISA aus ihrem Monopolgeschäft in der Schweiz und in Liechtenstein (erste Säule), aus der weltweiten Lizenzierung der Online-Nutzung von Werken ihrer Mitglieder (zweite Säule) und aus Dienstleistungen für in- und ausländische Schwestergesellschaften (dritte Säule).

Ergebnis Kostenträgerrechnung

Auch hat der Vorstand sich in der diesjährigen Herbstsitzung wie jedes Jahr mit der Kostenträgerrechnung für das vergangene Geschäftsjahr befasst. Aus der Kostenträgerrechnung wird ersichtlich, wie hoch das Kosten-/Einnahmenverhältnis pro Tarif war. Sie dient dazu, besonders kostenintensive Bereiche zu identifizieren, um auf Basis dieser Erkenntnis Verbesserungsmassnahmen vorzusehen. Zu der besseren Entscheidungsfindung trägt neben dem Blick in das vergangene Geschäftsjahr jener auf die längerfristige Entwicklung der spezifischen Kostenverhältnisse bei. Als besonders kostengünstig erwiesen sich die Gemeinsamen Tarife 1 & 3 sowie der Tarif A.

Änderung des Wahrnehmungsvertrags und der Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen

Im Jahr 2019 hat der Vorstand die Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen per Januar 2020 letztmals überarbeitet. Die Geschäftsleitung schlug dem Vorstand nun neuerlich vor, den Wahrnehmungsvertrag und die Allgemeinen Wahrnehmungsbedingungen anzupassen, um den aktuellen Umständen Rechnung zu tragen. Der Vorstand beschloss in der Folge Anpassungen wie z. B. die Einführung inklusiver Sprache zum Zwecke der Gleichstellung aller Geschlechter in der deutschen und französischen Fassung (die Bundeskanzlei rät von der inklusiven Sprache für italienische Rechtstexte ab, da diese noch nicht ausreichend etabliert ist), Optimierungen im Umgang mit Synchronisationsrechten, Optimierungen im Zusammenhang mit Werkanmeldungen, insbesondere die Einführung der Verpflichtung, keine ausschliesslich durch künstliche Intelligenz erzeugten Erzeugnisse anzumelden, die Einräumung des Rechts der SUISA, Belegexemplare, die ihr zur Verfügung gestellt werden, hinsichtlich der besseren Rechtewahrnehmung an Dritte weiterzugeben sowie gewisse Anpassungen an das neue Datenschutzgesetz.

KI – Stellungnahme der SUISA an das IGE

Das omnipräsente Thema künstliche Intelligenz steht seit geraumer Zeit im Fokus Kreativschaffender. Der Sektor scheint beflügelt und besorgt zugleich von den neuen technologischen Möglichkeiten. Die Zukunftsprognosen halten sich vage, eine abschliessende Meinungsbildung scheint in jedem Fall verfrüht, insbesondere gilt dies hinsichtlich regulatorischer Fragen. Die SUISA, ihre Geschäftsleitung wie ihr Vorstand, sind sich der Brisanz der Thematik bewusst und entschlossen, sich für die Interessen ihrer Mitglieder einzusetzen. So wurde als erster Schritt in einer Stellungnahme an das IGE die herrschende Besorgtheit Musikschaffender kundgetan und darauf hingewiesen, dass Kopien von (musikalischen) Werken, die im Rahmen des kreativen Prozesses durch eine generative KI erstellt werden (z. B. Kopien, die als «Input» zum Zwecke des KI-Trainings angefertigt werden), in den meisten Fällen unter das ausschliessliche Vervielfältigungsrecht fallen. Der Vorstand beschloss nach intensiv geführten Diskussionen, die Thematik weiterzuverfolgen und sich geschlossen in den öffentlichen Diskurs einzubringen.

Umfrage zum Thema künstliche Intelligenz
In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) führt PwC eine umfassende Umfrage durch, welche sich mit der dynamischen Landschaft des Urheberrechts und generativer KI befasst. Die diesbezügliche Sichtweise der SUISA-Mitglieder ist wichtig und hilft dabei, fundierte Diskussionen und Entscheidungen in diesem sich schnell entwickelnden Bereich voranzutreiben. Das Ausfüllen der Umfrage dauert etwa 15 Minuten. Die Antworten werden vertraulich behandelt. Unter diesem Link kann man an der Umfrage teilnehmen.

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