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Die Vorstandssitzungen vom Juni 2025
Zuerst tagten der Vorstand und seine ständigen Ausschüsse in Bern, danach fand gleichenorts im Bierhübeli die Generalversammlung der Genossenschaft SUISA statt.
Foto: Manu Leuenberger
Bericht aus dem Vorstand von Noah Martin
Am 17. Juni 2025 waren nicht nur die Genossenschafterinnen und Genossenschafter am Abstimmen, am Vormittag und am Vortag waren auch Vorstandsgeschäfte auf der Tagesordnung. Während zwei Tagen tagten der Vorstand und seine ständigen Ausschüsse bei sommerlichen Temperaturen in Bern.

Das Organisationsreglement der SUISA wurde zuletzt im Jahr 2021 revidiert. Neben redaktionellen Korrekturen und Anpassungen waren inhaltliche Änderungen nötig, die sich einerseits aus der neuen Weisung vom 31. Mai 2024 zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften und andererseits hinsichtlich einer besseren Governance in der SUISA ergaben. Bei dieser Gelegenheit wurde das Reglement auch einer neuen Systematik zugeführt.

Revision des Verteilungsreglements – Zuweisung der Einnahmen aus dem Bereich Hintergrundmusik

Die Tarifeinnahmen aus den Nutzungen im Bereich Hintergrundmusik (Gemeinsamer Tarif 3a) werden nach Massgabe statistisch erhobener Daten verteilt. Im Herbst 2024 wurde zu diesem Zweck vom Institut gfs-Zürich eine neue Studie durchgeführt, um sicherzustellen, dass die in Ziffer 5.5.2 des Verteilungsreglements vorgesehene Einnahmenverteilung (Zuweisungen) dem aktuellen Nutzungsverhalten entspricht.
Da die Ergebnisse der Studie von den in Ziffer 5.5.2 vorgesehenen Zuweisungen abweichen, beschloss die Verteilungs- und Werkkommission am 6. Mai 2025 auf Antrag der Geschäftsleitung hin, dem Vorstand die Revision dieser Bestimmung zu beantragen. Nachdem der ständige Ausschuss für Tarife und Verteilung über die Revision vorberaten und sie zur Annahme empfohlen hatte, genehmigte der Vorstand diese einstimmig. Die Änderungen treten zwei Monate nach Genehmigung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) sowie durch das Amt für Volkswirtschaft (AVW) des Fürstentums Liechtenstein in Kraft.

Kollektivverwertung im Kreuzfeuer

Damit Konzertveranstalter nicht alle einzelnen Rechteinhaber der aufgeführten Werke separat angehen müssen, um zu einer Lizenz zu gelangen, und damit alle Urheberinnen und Urheber, Textautorinnen und Textautoren sowie Verlegerinnen und Verleger richtig entschädigt werden können, wenn ihre Werke aufgeführt werden, agiert die SUISA in vielen Fällen als zentrale Lizenzierungs- und Verteilungsstelle. Sie betreibt mit anderen Worten Kollektivverwertung.

Kollektivverwertung ist, wie es der Name schon sagt, das Instrument, das im Interesse des Kollektivs nachhaltig für ein funktionierendes und effizientes Verwertungssystem sorgt. Ein solches Instrument hat naturgemäss – einzelne – Gegner: Es gibt einzelne Fälle, in denen ein/e einzelne/r Veranstalter/in lieber ohne SUISA arbeiten würde und es gibt einzelne Fälle, in denen ein/e Rechtsinhaber/in lieber ohne SUISA arbeiten würde. In beiden Konstellationen würde sich dies aber zum Nachteil des jeweils anderen auswirken.

Die SUISA hat die Vorteile der Kollektivverwertung jüngst in einem Blogartikel dargelegt – und daraufhin einen anwaltlichen Brief von einer Agentur erhalten, die es bevorzugen würde, Urheberrechte direkt, also ohne SUISA wahrzunehmen. Im Brief wurde die Geschäftsleitung aufgefordert, den Artikel in bestimmten Punkten zu korrigieren oder zu entfernen.

Eine Kopie des Schreibens wurde vom Absender jedem einzelnen Vorstandsmitglied persönlich zur Kenntnisnahme zugestellt. Die Geschäftsleitung hat das Schreiben in der Folge beantwortet, die Vorwürfe zurückgewiesen und den Dialog angeboten.

Selbstevaluation des Vorstands

Der Vorstand beaufsichtigt nicht nur die Geschäftsleitung, sondern einmal pro Jahr auch sich selbst. Er führt zu diesem Zweck eine Selbstevaluation durch, um Qualitätssicherung in eigener Sache zu betreiben. Im Vorfeld der Sitzung haben sich die einzelnen Vorstandsmitglieder deswegen anonym zu kritischen Fragen geäussert. Die Auswertung lag in der Sitzung vom 17. Juni 2025 vor und der Vorstand nahm diese selbstreflektierend zur Kenntnis.

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