Das letzte Mal im Vorstand dabei waren Rainer Bischof, Irene Kunzelmann und Marie Louise Werth. Am nächsten Tag wurden ihre Sitze im SUISA-Vorstand mit Wahl durch die GV neu vergeben. Nichtsdestotrotz stand nicht dies, sondern nebst vielem anderen das Folgende auf den Traktandenlisten der Kommissionen und des Gesamtvorstands.
Der andere Jahreszyklus: Ende März endete das Mint-Geschäftsjahr
Sechs Jahre ist es schon her, als sich die SUISA Genossenschaft mit der amerikanischen Schwester SESAC zusammentat und das Joint Venture Mint ins Leben rief. Dieses Unternehmen macht sich über die schweizerischen Grenzen hinaus im Online-Bereich für die Verwertung von Urheberrechten stark und steht auch ausländischen Rechteinhabern und Schwestergesellschaften offen. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss des Joint Ventures, an welchem SUISA und SESAC zu je 50% beteiligt sind, genehmigte der Vorstand erneut einen Rangrücktritt auf den Forderungen der SUISA aus den Aufbaukosten von Mint. Das Geschäftsjahr von Mint dürfte zum zweiten Mal in Folge mit einem Gewinn abschliessen. Gegenüber der SUISA schuldet Mint per 31. März 2023 für bezogene Leistungen insgesamt noch CHF 7,673 Mio. (Vorjahr CHF 7,775 Mio.). Die Rangrücktrittsvereinbarung aus dem letzten Jahr galt es auf die aktuelle, tiefere Summe anzupassen. Der Vorstand beschloss den Rangrücktritt einstimmig.
Änderungen im Verteilungsreglements
Der gemeinsame Tarif 9 (GT 9) regelte bis zum 1. Januar 2023 zusammen mit dem gemeinsamen Tarif 8 (GT 8) den betrieblichen Eigengebrauch von urheberrechtlich geschützten Werken. Während sich der GT 8 auf sogenannte Papierkopien in Betrieben bezog, erfasste der GT 9 sogenannte Digitalkopien. Zum 1. Januar 2023 wurde der GT 9 in den GT 8 integriert, so dass seither Papierkopien und Digitalkopien in Betrieben zusammen vom GT 8 erfasst werden. Daneben besteht mit dem GT 7 ein weiterer Tarif, in dem Papierkopien und Digitalkopien im schulischen Bereich geregelt werden. Die Regelungen zur Verteilung der Einnahmen für Papierkopien und Digitalkopien im schulischen Bereich entsprachen bisher exakt denen für die Verteilung der Einnahmen aus den bisherigen GT 8 und GT 9. Da die Verteilungsbestimmungen des GT 7 identisch sind mit jenen der bisherigen GT 8 und GT 9, wurden die Einnahmen an die SUISA-Mitglieder von der ProLitteris unter dem Titel «Abrechnung GT 7» ausgeschüttet. Erforderlich wurden nun redaktionelle Anpassungen im Verteilungsreglement der SUISA, namentlich Änderungen in den Ziffern 5.1 und 5.2 sowie die Streichung der Bestimmungen zur Verteilung der Einnahmen aus dem GT 9. Nachdem die Mitglieder der Verteilungs- und Werkkommission die vorgeschlagene Revision an ihrer Sitzung vom 19. April 2023 einstimmig angenommen hatten und beschlossen, den Antrag dem SUISA-Vorstand zu stellen, beantragte die Geschäftsleitung dem Vorstand, die Änderungen im Verteilungsreglement gutzuheissen. Der Vorstand genehmigte diesen Antrag einstimmig. Das revidierte Verteilungsreglement wird schliesslich mit Genehmigung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum sowie durch das Amt für Volkswirtschaft im Fürstentum Liechtenstein in Kraft treten.
Informatikkosten im Fokus
Vor einem Jahr, im Juni 2022, hatte der Vorstand die strategische Weiche für ein IT-Projekt gestellt, das sich die Erneuerung und Optimierung der SUISA-Verarbeitungsprozesse zum Ziel setzte: Im Hintergrund der Arbeitsoberfläche für die Mitarbeitenden sowie der webbasierten Oberfläche für die Geschäftsfälle mit Kunden und Mitgliedern gilt es seither, eine ältere Business-Prozess-Software durch eine noch leistungsfähigere zu ersetzen. Das vor einem Jahr zu diesem Zweck beantragte Budget wurde erhöht.
Wahl des Stiftungsrats der FONDATION SUISA
Per 1. Januar 2024 formiert sich der Stiftungsrat der FONDATION SUISA neu. Der zu diesem Zweck einberufene Nominationsausschuss hatte die Aufgabe, fünf geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die sich bereiterklären, im Stiftungsrat ehrenamtlich einzusitzen. Der Nominationsausschuss, bestehend aus Marco Neeser, Kathrin Renggli, Marc Savary, Urs Schnell und Xavier Dayer, wurde fündig und schlug dem Vorstand vor, Zeno Gabaglio (Vorstandsmitglied, SUISA), Andreas Wegelin (CEO, SUISA), Philippe Savoy (Direktor der Haute Ecole de Musique Fribourg), Désirée Meiser (ehem. Direktorin des Gare du Nord Basel) und Anicia Kohler (Musikerin, Kulturvermittlerin) per 1. Januar 2024 in den Stiftungsrat der FONDATION SUISA zu wählen. Der Vorstand folgte diesem Vorschlag einstimmig und beschloss darüber hinaus auf Initiative des Präsidenten der Vorstandskommission Organisation & Kommunikation (O+K) hin die Einberufung eines Ausschusses, der sich mit der zukünftigen Strategie der FONDATION SUISA befassen wird.