Im Rahmen der Kampagne arbeitet die SUISA mit Musikschaffenden als Botschafterinnen und Botschaftern zusammen: In der Deutschschweiz ist es die Komponistin, Jodlerin und Sängerin Melanie Oesch, in der Romandie das Duo Aliose, bestehend aus Alizé Oswald und Xavier Michel. Alle drei sind SUISA-Mitglieder. In Videointerviews zeigen Melanie Oesch und Aliose, wie viel Arbeit, Leidenschaft und Disziplin hinter jedem Song stecken – und warum eine faire Vergütung für die Nutzung von Musik selbstverständlich sein sollte.
Musik ist Arbeit und keine Selbstverständlichkeit
Für die Botschafter/innen ist klar, dass der Weg zum Erfolg in der Musik harte Arbeit bedeutet. Melanie Oesch steht seit ihrer Kindheit auf der Bühne und komponiert gemeinsam mit ihrer Familie neue Stücke. «Es braucht viel Durchhaltewillen», erzählt sie. «Man muss seinen eigenen Weg verfolgen und langfristig dranbleiben.»
Auch Aliose betonen, dass Leidenschaft allein nicht reicht: «Komponieren erfordert Disziplin und Ausdauer», sagt Xavier Michel. Der Erfolg kam nicht über Nacht – sondern durch unzählige Stunden des Komponierens, Schreibens und Probens.
Beide Acts sind sich einig: Musikschaffen ist eine Arbeit, die mit viel Zeit, Kreativität, Disziplin und Engagement verbunden ist – und diese Arbeit muss entsprechend entlöhnt werden.
Warum es die SUISA braucht
Vergütet werden das Komponieren und Texten allerdings erst dann, wenn die Musik verbreitet und genutzt wird – zum Beispiel im Radio, an Konzerten oder als Hintergrundmusik in Geschäften, Restaurants oder Büros. Dass die Musikschaffenden für diese Nutzungen Geld erhalten, ist die zentrale Aufgabe der SUISA. Sie nimmt die Urheberrechte im Auftrag der Künstler/innen wahr und verteilt die Einnahmen, wenn Musik ausserhalb des privaten Rahmens genutzt wird.
«Die SUISA weiss, wann unsere Songs wo gespielt werden», erklärt Melanie Oesch. Auch Alizé Oswald betont: «Dank der SUISA können wir weiterhin Musik schaffen und sie mit dem Publikum teilen.»
Für Betreiberinnen und Betreiber von Läden, Gastronomiebetrieben oder Büros wäre es unmöglich, für jedes einzelne Musikstück Rechte individuell einzuholen. Die SUISA bündelt diese Rechte in Lizenzen, die fast das gesamte weltweite Musikrepertoire abdecken.
Fairness durch Lizenzierung der Musik
Wer in der Schweiz und in Liechtenstein Musik ausserhalb des privaten Rahmens nutzt, benötigt eine solche Lizenz, also eine Erlaubnis der SUISA. Dies ist im Urheberrechtsgesetz festgelegt. Wie viel man für die Lizenzen bezahlen muss und was es bei den entsprechenden Nutzungen zu beachten gilt, ist in Tarifen geregelt.
Für das Abspielen von Hintergrundmusik gilt der Gemeinsame Tarif 3a (GT 3a). Zwar besitzen rund 100 000 Unternehmen in der Schweiz eine SUISA-Lizenz nach dem GT 3a. Doch viele wissen nicht, dass sie eine solche benötigen, oder verstehen nicht, weshalb sie für das Abspielen von Hintergrundmusik in ihren Lokalitäten eine Vergütung an die SUISA zahlen müssen. Dabei ist es klar und nur fair: Genauso wie die Beleuchtung, Pflanzen, Bilder oder andere Einrichtungsgegenstände schafft Musik das richtige Ambiente für Kunden/innen oder Mitarbeitende.
Von 100 eingenommenen Franken gehen 87 an die Musikschaffenden
Mit einer SUISA-Lizenz leisten Unternehmen einen Beitrag zur Fairness: Von 100 eingenommenen Franken verteilt die SUISA rund 87 Franken direkt an die Musikschaffenden und die Verlage, deren Werke genutzt werden. Für Musiker/innen wie Melanie Oesch oder Alizé Oswald und Xavier Michel von Aliose stellen die SUISA-Einnahmen einen substanziellen Teil ihres Einkommens dar.
Mit der Kampagne will die SUISA Geschäfte, Restaurants, Bars und andere Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass man für die Nutzung von Musik in einem Betrieb die Urheber/innen bezahlen muss. Schliesslich verwendet man das Ergebnis ihrer Arbeit: die Musik. Dies darf nicht kostenlos sein.
Musiknutzung anmelden
Wer Musik ausserhalb des privaten Rahmens nutzt, kann dies hier anmelden:
www.suisa.ch/hintergrundmusik



