Dass auch 2021 keine physische Generalversammlung stattfindet, schmerzt den Vorstand, die Geschäftsleitung und alle Mitarbeitenden sehr. Die Generalversammlung ist der Höhepunkt im Jahreszyklus unseres Unternehmens. Erst die direkte Begegnung mit Ihnen zeigt uns, ob wir auf dem richtigen Weg sind, ob unsere Dienstleistungen Ihre Bedürfnisse decken und was wir allenfalls noch besser machen müssen.
Auch hätten wir gerne persönlich näher erörtert, wie sich die finanzielle Lage Ihrer Genossenschaft in diesen schwierigen Zeiten entwickelt, nachdem die Konzerte nicht mehr stattfanden und keine Lizenzeinnahmen dafür fliessen.
Das Jahresergebnis 2020 ist noch einigermassen ansprechend ausgefallen (–12%). Für das Ergebnis des laufenden Jahres hoffen wir auf baldige Lockerung der Veranstaltungsverbote und Öffnung der Lokale, damit der Verlust sich erneut im Rahmen von 10% im Vergleich zu 2020 bewegt.
Auswirkung der Veranstaltungsverbote erst mit Verzögerung ersichtlich
Sie werden möglicherweise diesen Rückgang der Einnahmen der SUISA in den Abrechnungen ebenfalls spüren. Entgangene Vergütungen für ausgefallene Liveauftritte werden erst in den Abrechnungen, welche wir jetzt im Laufe des Jahres 2021 aus den Einnahmen 2020 auszahlen, tiefere Beträge zur Folge haben. Mit den Abrechnungen im 2021 wird also verzögert ersichtlich, wie sich die behördlich verordneten Corona-Massnahmen auf die Auszahlung der Urheberrechte auswirken.
Dasselbe gilt für die Massnahmen, die im Zusammenhang mit der zweiten Pandemie-Welle seit 21. Dez. 2020 zu einem erneuten Shutdown führten. Davon werden die Auszahlungen auch noch im Jahr 2022 betroffen sein.
Corona-Nothilfe für Mitglieder der SUISA
Die Generalversammlung 2020 hat die Äufnung eines Hilfsfonds für Mitglieder beschlossen ((Link zum Artikel)), welche wegen der Coronakrise weniger SUISA-Einnahmen haben. Dieser Fonds besteht weiterhin. Die SUISA bietet ihren Mitgliedern weitere Möglichkeiten zur Überbrückung von finanziellen Engpässen an: Es ist auch möglich, Vorschüsse auf künftige Abrechnungen zu bekommen. Schliesslich besteht die Möglichkeit, dass Urheber/-innen, die in Not geraten, eine Unterstützungszahlung aus der Stiftung Urheber- und Verleger-Fürsorge erhalten können.
Ausbau der Online-Dienstleistungen
Die SUISA ist also auch in der Krise Ihre Ansprechpartnerin. Wir versuchen unter Einhaltung einer strikten Ausgabendisziplin insbesondere bei den Personalkosten mit unseren Dienstleistungen für Sie da zu sein.
Das gelingt unter anderem mit vermehrter Digitalisierung des Geschäftsverkehrs zwischen Ihnen und der SUISA. Seit Mitte Mai 2021 ist unser «Business Intelligence»-Tool, der Royalty Report, für alle Bezugsberechtigten freigeschaltet. Es ist also höchste Zeit, dass Sie sich einen Online-Zugang zu Ihrem SUISA-Konto zulegen und möglichst bald zeitnah von unseren digitalen Services profitieren. So können wir trotz der Pandemie die Transparenz und die Dienstleistungen für unsere Mitglieder kontinuierlich erweitern.