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Die SUISA, eine attraktive Arbeitgeberin

Die SUISA, eine attraktive Arbeitgeberin
Der Vorstand der SUISA hat anlässlich seiner Sitzung im Juni 2017 ein revidiertes Personalstatut genehmigt, das den Entwicklungen im Personalmanagement Rechnung trägt, und mithilft, dass die SUISA eine attraktive Arbeitgeberin bleibt. In der Niederlassung an der Bellariastrasse in Zürich-Wollishofen haben die meisten Mitarbeitenden der SUISA ihren Arbeitsplatz. (Foto: SUISA)
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Bericht aus dem Vorstand von Dora Zeller
Am Tag vor der Generalversammlung 2017 haben sowohl die Kommissionen für Tarife und Verteilung sowie Organisation und Kommunikation als auch der Gesamtvorstand der SUISA Sitzungen abgehalten. Gesprächsthemen waren neben anderen die Berichte der Revisionsstelle, ein neues Personalstatut für die Mitarbeitenden der SUISA und eine Resolution für einen starken Service public.

Der 15-köpfige Vorstand ist das Steuerungs- und Prüfungsorgan der Genossenschaft SUISA. Seine Mitglieder repräsentieren die unterschiedlichen musikalischen Repertoires, Berufe und Sprachregionen der Schweiz. Alle Vorstandsmitglieder sind zudem in einer von drei Vorstandskommissionen tätig.

Einen Tag vor der Generalversammlung der SUISA trafen sich am 22. Juni 2017 die Mitglieder der Kommission für Tarife und Verteilung und anschliessend der Kommission für Organisation und Kommunikation zu ihren Sitzungen. In der zweiten Nachmittagshälfte tagte der Gesamtvorstand. Er liess sich informieren, diskutierte, wägte ab und entschied.

Berichte der Revisionsstelle

Zum Ende des Geschäftsjahres erstellte die Revisionsstelle BDO zwei Berichte: Den Erläuterungsbericht für das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, Aufsichtsbehörde der schweizerischen Verwertungsgesellschaften, und den umfassenden Bericht an den Vorstand. Dieser ausführliche Bericht ist hilfreich, um Verbesserungspotenzial zu erkennen und entsprechende Massnahmen daraus abzuleiten.

Neues Personalstatut

Das Personalstatut für die Mitarbeitenden der SUISA wurde letztmals 2013 revidiert. Seither hat sich einiges verändert. Arbeitsrechtliche Vorschriften verlangten nach einer Zeiterfassung für Kadermitarbeitende, die Bestimmungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit mussten angepasst werden, die Regelung für Urheberrechte am Arbeitsergebnis wurden ausgebaut und die Revisionsstelle hatte einen Antikorruptionsartikel gefordert.

Gleichzeitig wurden die vormals strikten Präsenzzeiten durch sogenannte Servicezeiten ersetzt. Den Mitarbeitenden helfen flexible Arbeitszeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Familie. Das Unternehmen kann mit diesem Modell Spitzen im Arbeitsanfall besser auffangen. Mitglieder und Kunden werden davon kaum etwas merken. Die Servicezeiten entsprechen den bisherigen Öffnungszeiten. Während dieser Öffnungszeiten sind die Mitarbeitenden erreichbar und die Dienstleistungen gewährleistet.

Der Vorstand hat das revidierte Personalstatut genehmigt. Damit verfügt die SUISA über ein Regelwerk, das den Entwicklungen im Personalmanagement Rechnung trägt, und mithilft, eine attraktive Arbeitgeberin zu bleiben.

SRG SSR und Service Public

Wie bereits berichtet, wachsen öffentlicher und politischer Druck auf den Service Public. Einschränkungen oder sogar die Streichung desselben hätten für die Schweizer Musikschaffenden gravierende Folgen – nicht nur finanzieller Art. Ihnen würde eine wichtige Plattform für ihre Musik und die Berichterstattung darüber entfallen.

Der Vorstand hat eine Resolution zuhanden der Generalversammlung verabschiedet. SUISA-Mitglieder fordern damit die Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, in der Debatte über die «No Billag»-Initiative und bei Vorstössen zur Einschränkung der SRG SSR die Rolle der gebührenfinanzierten Sender zu bedenken und ihre Position nicht zu schwächen. Der Resolutionstext kann auf der Website der SUISA nachgelesen und dort auch online unterschrieben werden.

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