So geht Mitbestimmung: Die Stimmzettel im Auditorium des Zentrums Paul Klee in Bern waren schon gezählt, als ein SUISA-Mitglied eine Wiederholung der Abstimmung forderte. Vielen Personen im Saal sei nicht klar gewesen, ob nun bezüglich des revidierten Fürsorgereglements die Ja- oder die Nein-Stimmen gezählt würden. Die Abstimmung wurde also kurzerhand wiederholt.
Die Mitglieder bestimmen über ihre Genossenschaft
So geht Genossenschaft: Die SUISA, die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, gehört ihren Mitgliedern. Und sie bestimmen an der Generalversammlung, ob der Jahresbericht des vergangenen Geschäftsjahrs genehmigt wird, welche Revisionsstelle die SUISA prüft, ob dem SUISA-Vorstand die Decharge erteilt wird – oder eben: ob die überarbeitete Fassung des Fürsorgereglements genehmigt wird.
Neues Fürsorgereglement ab 2017
Die stimmberechtigten Mitglieder haben schliesslich die revidierte Fassung des Reglements gutgeheissen. Das neue Fürsorgereglement ist zeitgemässer und wurde an die heutige Gesetzgebung angepasst. Die wohl wichtigste Änderung betrifft zukünftige Reglementsänderungen. Hierfür ist neu der Stiftungsrat, also der Vorstand der SUISA, zuständig.
Gastreferat und Preise der FONDATION SUISA
In seinem Gastreferat erzählte Roger de Weck, Generaldirektor der SRG, den anwesenden SUISA-Mitgliedern und Gästen unter anderem, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen der SRG, der SUISA und den Künstlern für die Förderung des Musikschaffens in der Schweiz sei.
Zur Musikförderung in der Schweiz gehört auch die Arbeit der FONDATION SUISA, der Musikförderstiftung der SUISA. In seiner Ansprache ehrte Urs Schnell, der Direktor der Stiftung, den Preisträger des diesjährigen Stiftungspreises, Franz «Fränggi» Gehrig. Der mit 25 000 Franken dotierte Preis wurde dieses Jahr in der Kategorie «neue, aktuelle Schweizer Volksmusik» vergeben. Da Fränggi Gehrig nicht an der Generalversammlung teilnehmen konnte, findet die offizielle Preisübergabe im August an der «Stubete am See», dem Zürcher Festival für neue Schweizer Volksmusik, statt.
Von der FONDATION SUISA geehrt wurde auch der Basler Popmusiker James Gruntz. Er erhielt das Werkjahr der Stiftung. Dieses ist mit 80 000 Franken dotiert und ermöglicht dem jungen Künstler, ungestört und finanziell unabhängig an seiner Musik zu arbeiten.
Die Generalversammlung 2017 der SUISA findet statt am Freitag, 23. Juni 2017, 11.00 Uhr, im Kaufleuten in Zürich. Eingabeschluss für Anträge zuhanden der Generalversammlung: Gemäss Ziff. 9.2.4 der Statuten können SUISA-Mitglieder bis zum 20. Januar schriftlich Verhandlungsgegenstände und Anträge für die ordentliche Generalversammlung des gleichen Jahres einreichen. Ein solches Begehren muss von mindestens 50 Mitgliedern unterstützt und schriftlich eingereicht werden sowie einen Vertreter angeben, der befugt ist, das Begehren zurückzuziehen oder abzuändern. |