Eine Konzerttournee im Ausland. Airplay auf Radiosendern ausserhalb der Schweiz. Mit Komponisten über die Landesgrenzen hinaus zusammenarbeiten. Der oft genannte Traum von der internationalen musikalischen Tätigkeit geht für einige SUISA-Mitglieder in Erfüllung.
Die SUISA erhält vermehrt Anfragen in Bezug auf Urheberrechtsvergütungen aus dem Ausland und Werkanmeldungen bei internationalen Kollaborationen. Die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um die Aktivitäten im Ausland oder die Zusammenarbeit mit ausländischen Komponisten werden im Folgenden beantwortet.
Abrechnungen aus dem Ausland
Wie werden Nutzungen im Ausland an die Suisa weiterverrechnet?
Grundsätzlich verrechnen unsere ausländischen Schwestergesellschaften die Urheberrechtsvergütungen automatisch, basierend auf ihren Tarifen und ihrem Verteilungsreglement, an uns weiter.
Wann bekomme ich die Entschädigungen aus dem Ausland ausbezahlt?
Grundsätzlich rechnet eine Schwestergesellschaft jeweils im Folgejahr die Nutzung an die SUISA ab. Beispiel: Für ein Konzert, das heute im Ausland stattfindet, wird die Entschädigung im Verlauf des Jahres 2016 an die SUISA abgerechnet. Sobald die Abrechnung an die SUISA erfolgt ist, wird die Entschädigung beim nächsten Termin für Auslandabrechnugen an die bezugsberechtigten SUISA-Mitglieder verteilt.
Was soll ich tun, wenn eine Nutzung im Ausland nicht abgerechnet wurde?
Wenn Vergütungen aus dem Ausland im Jahr nach der erfolgten Nutzung nicht abgerechnet wurden und Sie sicherstellen möchten, dass eine Überprüfung durch die Schwestergesellschaft vorgenommen wird, können Sie die Nutzung bei der SUISA melden.
Welche Informationen braucht die SUISA, wenn Nutzungen gemeldet werden?
Bei Konzerten: Datum der Aufführung, Adresse des Konzertlokals, Adresse des Veranstalters und Programm der gespielten Werke.
Bei Sendungen: Datum der Ausstrahlung, Liste der ausgestrahlten Werke, möglichst genaue Kontaktangaben zu den Radio- respektive Fernsehstationen.
Bei Tonträgern: Datum der Veröffentlichung, Liste der verwendeten Werke auf dem Tonträger, genaue Kontaktangaben zum Tonträgerhersteller (meistens das Label).
Bei Internetnutzungen: Link zur Nutzung des Werkes, Datum, seit dem das Werk online erhältlich ist, Angaben zum Anbieter.
Wie kann ich Nutzungen direkt bei der Verwertungsgesellschaft jenes Landes melden, in dem die Nutzung stattgefunden hat?
Unter Schwestergesellschaften hat man vereinbart, dass Anfragen oder Meldungen von Mitgliedern immer über jene Gesellschaft erfolgen müssen, bei der die Urheber oder die Verleger als Mitglied angemeldet sind. SUISA-Mitglieder müssen sich für Auskünfte über Konzerte im Ausland immer an die SUISA wenden. Es ist nutzlos, die Verwertungsgesellschaften im Ausland direkt zu kontaktieren.
Meine Lieder werden häufig von «kleineren» Radiosendern gespielt. Wieso erhalte ich für diese Sendungen nur selten eine Vergütung?
Bei den meisten privaten Radiostationen im Ausland wird das Programm nicht bis auf jede tatsächliche Werknutzung abgerechnet. Der Grund dafür ist, dass der Aufwand für die detaillierte Programmauswertung den Ertrag pro einzelner Ausstrahlung bei Weitem übersteigt. In solchen Fällen wenden die meisten Schwestergesellschaften ein sogenanntes «Sampling»-Verfahren an. Bei diesem Verfahren wird das Programm der betroffenen Radiosender jeden Monat an Stichtagen im Detail ausgewertet. Die an diesen Tagen ausgestrahlten Werke werden in die Abrechnung miteinbezogen. Werkaufführungen an anderen Tagen, die bei den Stichproben nicht erfasst werden, bleiben bei der Abrechnung aussen vor.
Bei Fragen zu den Abrechnungen aus dem Ausland stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter: intdistribution(at)suisa(dot)ch |
Werkanmeldung bei internationalen Kooperationen
Wer muss ein Werk anmelden, wenn es von mehreren Urhebern zusammen komponiert wurde und die Beteiligten bei anderen Verwertungsgesellschaften als der SUISA Mitglied sind?
Im Prinzip muss ein Werk nur einmal von einem der Beteiligten bei seiner Gesellschaft angemeldet werden. Danach ist es für die anderen Verwertungsgesellschaften in einer internationalen Werkdatenbank ersichtlich. Am besten meldet man das Werk bei jener Gesellschaft an, in deren Gebiet das Werk hauptsächlich genutzt wird.
Das heisst zum Beispiel: Ein SUISA-Mitglied arbeitet mit einem bekannten deutschen Autor zusammen. Die Tonträgerproduktion mit den Songs aus der Kooperation erscheint erstmals in Deutschland. Dann macht es Sinn, dass der deutsche/französische Miturheber das Werk bei der deutschen Gesellschaft GEMA anmeldet.
Nach der Anmeldung bei der ausländischen Gesellschaft ist ein Werk in der internationalen Werkdatenbank «CIS-Net Powered by FastTrack» ersichtlich. Wenn Vergütungen aus dem Ausland für nicht bei der SUISA registrierte Werke eintreffen, konsultieren wir die internationale Datenbank und dokumentieren das Werk für die korrekte Verteilung in unserem System nach.
Dieser Prozess kann einige Zeit beanspruchen. Hilfreich für die zeitnahe Registrierung in den Systemen der SUISA ist in solchen Fällen eine kurze schriftliche Mitteilung an uns. Ein E-Mail mit Angabe des Werktitels und der Gesellschaft, bei der das Werk bereits angemeldet wurde, genügt. Die restlichen Informationen zum Werk können aus der internationalen Werkdatenbank entnommen und in unseren System für die Verteilung nach dem SUISA-Verteilungsreglement dokumentiert werden.
Bei verlegten Werken läuft die Werkanmeldung üblicherweise über den Verleger und dessen Subverleger.
Was ist speziell zu beachten, wenn ich bei der SUISA Werke anmelde, an denen Mitglieder von anderen Verwertungsgesellschaften mitbeteiligt sind?
Damit die Miturheber von ausländischen Verwertungsgesellschaften ebenfalls eine Vergütung erhalten, ist es wichtig, dass die Co-Autoren eindeutig identifiziert werden. Dazu benötigen wir bei der Werkanmeldung zusätzlich zu den vollständigen Namen der Miturheber entweder deren IPI-Nummer oder deren Geburtsdatum und die Angabe der Gesellschaft, bei der sie Mitglied sind. Für den umgekehrten Fall gilt das Gleiche: Wenn einer der Co-Autoren die Anmeldung des gemeinsam geschriebenen Werks bei einer ausländischen Gesellschaft übernimmt, dann informieren Sie ihn vorgängig unbedingt über Ihre eigene IPI-Nummer, Ihr Geburtsdatum und Ihre Mitgliedschaft bei der SUISA.
Klären Sie bitte auch ab, ob die Anteile der Miturheber verlegt sind, und nennen Sie bei der Werkanmeldung die Namen eventueller Verleger, wenn möglich mit Angabe der IPI-Nummern der jeweiligen Verlage.
Ich habe festgestellt, dass der Co-Autor das Werk entgegen der Abmachung nicht bei der ausländischen Gesellschaft angemeldet hat. Was soll ich tun?
Sie können das Werk bei der SUISA direkt anmelden. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang die Online-Werkanmeldung: Auf diesem Weg müssen Sie das Werkanmeldungsformular nicht von allen Beteiligten unterzeichnen lassen, was bei internationalen Kooperationen im Nachhinein oft schwierig ist.
Welcher Verteilungsschlüssel wird bei Werken, an denen Autoren aus verschiedenen Gesellschaften beteiligt sind, berücksichtigt?
Werke, an denen SUISA-Mitglieder beteiligt sind, werden von der SUISA gemäss dem Verteilungsreglement der SUISA dokumentiert. Die ausländische Gesellschaft des Co-Autors wird die Werke in der Regel nach ihrem Verteilungsreglement registrieren. Das Verteilungsreglement der SUISA erlaubt es, dass die Urheber untereinander die Beteiligung frei vereinbaren können. Dies ist nicht bei allen Gesellschaften möglich. Es kann deshalb vorkommen, dass ein Werk bei einer ausländischen Gesellschaft mit einem anderen Verteilungsschlüssel als bei der SUISA registriert ist.
Bei Fragen rund um die Mitgliedschaft und die Werkdokumentation steht Ihnen die Mitgliederabteilung gerne zur Verfügung: | |
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