Der Vertrag zwischen SUISA und Youtube läuft gegenwärtig in seinem zweiten Jahr. Im Vertrag sind Nutzungen in 43 Ländern direkt lizenziert. Dazu gehören natürlich die Nutzungen in der Schweiz. Für das Repertoire der SUISA-Mitglieder werden die Nutzungen aus weiteren 42 Ländern lizenziert. Das im Vertrag eingeschlossene Gebiet umfasst neben ganz Europa auch Länder in Asien und Afrika.
Mit der Online-Abrechnung vom Juni 2015 verteilt die SUISA nun erstmals Einnahmen aus dem Vertrag mit Youtube. Abgerechnet werden die Einnahmen und Nutzungen seit Vertragsbeginn im Herbst 2013 bis Ende 2014. Aus diesen 5 Quartalen steht eine totale Verteilsumme von rund CHF 300 000.- zur Ausschüttung zur Verfügung.
Ausarbeitung des Meldesystems aufwändig
Über die Youtube-Plattform sind sowohl Videos mit musikalischen Inhalt als auch mit Musik unterlegte, meist von Usern selbst hergestellte Filme zugänglich («User generated content»). Die Ausarbeitung eines geeigneten Meldesystems mit dem neuen Vertragspartner hat sich als aufwändig erwiesen. Das Grundprinzip des bei Youtube angewandten Reporting-Verfahrens ist auf dem SUISAblog im Artikel «Weshalb Mitglieder der SUISA nicht melden müssen, wenn ihre Werke auf Youtube sind» beschrieben.
Die Herausforderung bei der Verarbeitung der Nutzungsmeldungen von Youtube besteht nicht nur aus der enormen Datenmenge sondern auch in der Datenqualität vor allem des «User generated contents». Videos von privaten Benutzern enthalten kaum Angaben zum verwendeten Material. Dieser von Youtube als «Non-Music» bezeichnete Bereich konnte mangels genauer Daten nicht identifiziert werden. Darauf wird kein Geld verteilt.
Anders beim sogenannten «Music»-Bereich: Für die Abrechnungsperiode von 15 Monaten hat die SUISA Nutzungsmeldungen von Youtube verarbeitet mit rund 3,2 Mio unterschiedlichen Videos, die gesamthaft 1,7 Milliarden Mal angeklickt wurden. Davon betreffen 590,2 Mio. Views das Repertoire, das von der SUISA abgerechnet wird.
Verteilung der Einnahmen von Youtube
Wo Werbeeinnahmen direkt einem Video mit identifizierter Musik zugewiesen werden konnten, wurden die Einnahmen auf dieses Video respektive auf die darin enthaltene Musik verteilt. Das bedeutet: Ein Musikvideo hat durch Werbung Einnahmen generiert. Das Video enthält ein einzelnes Werk, das durch die Nutzungsmeldung von Youtube identifiziert werden konnte und in der SUISA-Werkdatenbank vollständig registriert ist. Die Einnahmen, die das Video generiert hat, werden den Rechteinhabern des einzelnen Werks ausbezahlt.
Weitere Werke in Videos aus dem «Music»-Bereich, die identifiziert werden konnten, erhalten einen Anteil der restlichen Einnahmen aus dem Youtube-Vertrag gemäss ihrer Klickrate. Der Verteilungsbetrag pro Klick für die abgerechnete Periode beträgt CHF 0.0008. Im Vergleich dazu kann die SUISA bei der ebenfalls jetzt stattfindenden zweiten Verteilung von Spotify-Einnahmen einen Betrag von durchschnittlich CHF 0.0018 pro Stream ausschütten, also mehr als doppelt so viel.
Wie die Verträge mit anderen Online-Musikanbietern wird auch der Vertrag mit Youtube periodisch überprüft. Die kommenden Verhandlungen zur Vertragserneuerung werden die Gelegenheit geben, Gespräche über die Meldung der Daten zur Identifikation der Musikinhalte unseres Repertoires und natürlich über auch die finanziellen Bedingungen der Lizenz für Youtube zu führen. Damit die Urheber für die Nutzungen ihrer Werke auf der weltweit grössten Video-Plattform gerecht vergütet werden.