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Ein Blick auf die Tarifverhandlungen 2015

Ein Blick auf die Tarifverhandlungen 2015
Szenenbild aus dem Werbefilm «Ist heute dein Glückstag?» von Swisslos: Die Musik zum Clip stammt von den SUISA-Mitgliedern Georg Schlunegger, Fred Hermann und Roman Camenzind. Die Aufnahme von Musik in Werbefilmen für Internet wird ab 2016 tariflich der Aufnahme in Spots für Fernsehen und Kino gleichgestellt.
Bild: Screenshot Youtube.com / Video «TV-Spot 1: Lose von Swisslos - Ist heute dein Glückstag?» von Swisslos
Text von Vincent Salvadé
Im Frühling 2015 hat die SUISA sieben Tarife mit den jeweils betroffenen Nutzerverbänden neu verhandelt. Alle Verhandlungen konnten mit Einigungen für Tarife gültig ab 1. Januar 2016 abgeschlossen werden. Das ist sehr erfreulich, denn durch die einvernehmlichen Lösungen werden langwierige Verfahren vermieden und die Rechtssicherheit für alle Parteien erhöht.

Die wichtigste Änderung betrifft den Tarif VN (Aufnahme von Musik auf Tonbildträger, die vorgeführt, verbreitet oder online genutzt werden): Ab nächstem Jahr sind ausschliesslich online verbreitete Werbesendungen den Werbesendungen im Fernsehen oder im Kino gleichgestellt. Zudem gelten höhere Vergütungsansätze für Firmenfilme mit grossem Produktionsbudget, besonders für solche, die online genutzt werden.

Ein weiterer Tarif, der neu verhandelt wurde, ist der gemeinsame Tarif Y für Abonnementsradio und -fernsehen. In diesem Bereich wollten wir die Regelung in dieselbe Richtung wie beim neuen Gemeinsamen Tarif S für Privatsender (der letztes Jahr von der Eidgenössischen Schiedskommission gutgeheissen wurde) ändern. Dieses Ziel wurde erreicht: Künftig werden die Einnahmen der Werbeakquisitionsfirmen in die Berechnung der Entschädigungen einbezogen und ein Abzug der Akquisitionskosten durch die Sender ist nicht mehr möglich. Zudem hat unsere Schwestergesellschaft SWISSPERFORM die Einführung einer zusätzlichen Entschädigung für die Nutzung von Tonbildträgern erreicht, dies infolge eines Bundesgerichtsentscheids von 2012.

Vereinfachung und Verlängerung von Tarifen

Beim Tarif VI (Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die an das Publikum abgegeben werden) haben wir eine Vereinfachung des Systems angestrebt. Das Berechnungsverfahren für Rabatte und die bei Exporten zur Anwendung kommenden Entschädigungen wurde revidiert, um die administrativen Kosten auf unserer Seite zu senken. Im Gegenzug wurde die Mindestentschädigung leicht gesenkt (von CHF 0.31 auf CHF 0.29 pro Träger), um der Marktentwicklung Rechnung zu tragen.

Der Tarif PN (der unter anderem die Aufnahme von Musik für Radiospots regelt) und der Gemeinsame Tarif 3b (der vor allem den Empfang von Sendungen in Fahrzeugen, Flugzeugen, Schiffen etc. betrifft) wurden redaktionell überarbeitet, die Vergütungen und das Tarifsystem bleiben jedoch unverändert bestehen.

Im Bereich Konzerte haben wir die aktuell geltenden Tarife Ka und Kb um ein Jahr verlängert, wobei Verhandlungen für eine neue, ab 2017 gültige Regelung weiter andauern. Die Vergütungen für Privatkopien auf MP3-Playern und Videorecordern mit Festplatte wurden bei Geräten mit hoher Speicherkapazität gesenkt (Gemeinsamer Tarif 4d). Damit haben wir die im Markt festgestellte Preissenkung für diese Geräte berücksichtigt.

Alle Verhandlungspartner profitieren von einvernehmliche Lösungen

Dank den einvernehmlichen Lösungen bei den Verhandlungen im Frühling dürfte die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten den ausgehandelten Tarifen rasch zustimmen, ohne dass die Gefahr von Rekursen besteht. So können wir festgefahrene Situationen vermeiden, in denen die Fakturierung oder die Verteilung von Vergütungen ausgesetzt werden muss. Zudem können die Nutzer die ab 2016 zu bezahlenden Beträge einfacher budgetieren. Kurz und gut: Die Rechtssicherheit hat sich für alle Partner erhöht.

Die rechtliche Sicherheit ist wichtig, denn im Fall von Streitigkeiten können sich die Tarifverfahren über mehrere Jahre hinziehen. Es gibt zwei Rekursmöglichkeiten gegen einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission: zuerst beim Bundesverwaltungsgericht und dann beim Bundesgericht. Tatsächlich kommt es öfters vor, dass Dossiers zwischen den verschiedenen Instanzen hin- und hergeschoben werden, was eine lange Zeit der Unsicherheit bedeutet, während welcher die Lizenzzahlungen nicht oder nur unter Vorbehalt fliessen. Dieses Jahr haben wir das Notwendige getan, um solche Situationen zu umgehen. Dies in der Überzeugung, dass wir im Endeffekt keine besseren Tarife erzielt hätten, wenn wir uns auf langwierige Rechtsstreitigkeiten eingelassen hätten.

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