Die Blockchain ist eine Technologie, eine Datenbank, ein Register. Sie ermöglicht den sicheren Austausch von Informationen in einem Netzwerk, das auf der Mitwirkung qualifizierter Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Miner) beruht, die die Gültigkeit der Transaktion mit der Rechnerleistung ihrer Computer überprüfen. Alle Transaktionen sind in Blöcke gruppiert, die miteinander verbunden sind, und jeder Teilnehmer kann prüfen, ob der Validierungsakt korrekt ist. So funktioniert auch der Bitcoin.
Sie haben nicht ganz alles verstanden? Ich auch nicht. Doch offenbar kommt diese Technologie, die auf «Smart Contracts» (intelligenten Verträgen) basiert, ohne Vermittler aus: Der Komponist könnte also für das Konzertticket oder das Musikstreaming direkt entschädigt werden. Einige munkeln bereits vom Ende der Verwertungsgesellschaften.
«Die kollektive Wahrnehmung der Rechte ist mehr als reine Technik. Sie beruht auf einem wichtigen Wert: der gemeinsamen Verteidigung des kreativen Schaffens.»
Die alte Leier: Als die Online-Musik vor rund 20 Jahren aufkam, prophezeite man, das Internet werde die Urheber befreien, sie von den Vermittlern unabhängig machen. Doch die Verwertungsgesellschaften sind noch immer da, und sie bilden ein unerlässliches Gegengewicht zu den Internetriesen.
Denn die kollektive Wahrnehmung der Rechte ist mehr als reine Technik. Sie beruht auf einem wichtigen Wert: der gemeinsamen Verteidigung des kreativen Schaffens. Die Urheber werden immer eine Organisation brauchen, die sie unterstützt, die für sie Verträge (auch intelligente) aushandelt und die sich dafür einsetzt, dass die Transaktionsbedingungen (auch wenn in der Blockchain zertifiziert) fair sind.
Doch halt: Diese Feststellung berechtigt nicht zum Zurücklehnen. Es gehört zur Aufgabe der Verwertungsgesellschaften, sich für die Blockchain zu interessieren, sie zu verstehen und zu versuchen, sie möglichst zum Vorteil der Urheber und Verleger zu nutzen.
«Die Verwertungsgesellschaften verfügen über essenzielle Informationen, die sicherstellen, dass die Vergütungen den richtigen Personen überwiesen werden.»
Die SUISA setzt sich mit ihren Schwestergesellschaften in der Schweiz und im Ausland dafür ein. Zumal die Technologie helfen könnte, Konflikte mit den Rechteinhabern über ein Werk oder die ihnen zustehenden Vergütungen zu vermeiden.
Die Verwertungsgesellschaften verfügen über essenzielle Informationen, die sicherstellen, dass die Vergütungen den richtigen Personen überwiesen werden, und sie verfügen zudem über leistungsfähige Informatikinstrumente. Wie könnten sie also im Transaktions-Validierungsprozess übergangen werden?
Eines ist sicher: Sie dürfen diese Fragen nicht ausschliesslich den Technologiefirmen überlassen. Denn dann würde die Blockchain zur blockierenden Chain – zum Nachteil des kreativen Schaffens!