Zum ersten Mal in der Geschichte der SUISA lagen dem Vorstand in der Dezembersitzung zwei Budgets vor: jenes der Genossenschaft SUISA und jenes des Konzerns. Zum Konzern gehören – neben dem Mutterhaus – die Tochtergesellschaft SUISA Digital Licensing (mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein). Weiter ist der Konzern mit 50 % am Joint Venture Mint Digital Licensing AG (Sitz in Zürich) beteiligt.
Die Vorstandsmitglieder erhielten Einsicht in die budgetierten Zahlen der Beteiligungsgesellschaften. Der definitive Entscheid über deren Geschäft liegt jedoch bei den für die jeweiligen Gesellschaften zuständigen Gremien. Die SUISA-Kompetenzordnung enthält deshalb einen neuen, zusätzlichen Punkt zu den Rechten und Pflichten des Vorstands.
Budget der SUISA 2018
Zurück zu den Zahlen: Gerechnet wird mit einer bescheidenen Zunahme bei den Aufführungs- und Senderechten und weiter sinkenden Vervielfältigungsrechten. Stark steigen im Vergleich zum Budget 2017 dürften die Vergütungsansprüche (dank höheren Einnahmen aus Leerträgervergütung, betriebsinternen Netzwerken und der Vermietung von Set-Top-Boxen). Ein Teil der Online-Einnahmen wird sich buchhalterisch zur Tochtergesellschaft verlagern. Im Budget der SUISA verbleiben die Einnahmen aus den Online-Nutzungen für Musik auf Schweizer Websites, Online-Werbekampagnen und Video-on-Demand Services.
Der für das Geschäftsjahr 2018 budgetierte Gesamtumsatz der SUISA beträgt 151,9 Mio. Franken. Dabei sind Einnahmen aus der Verwertung von Urheberrechten im Inland in der Höhe von Fr. 136,6 Mio. vorgesehen. Dazu wird mit Nettoerlösen aus dem Ausland von Fr. 11 Mio. gerechnet. Weiter sollen Fr. 4,3 Mio. Nebeneinnahmen zum Gesamtresultat beitragen.
Der Aufwand wird sich gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich erhöhen, hauptsächlich wegen dem Inkasso des GT 3a (Hintergrundunterhaltung). Für die Übernahme dieses Geschäfts sind ab Mitte Juli zusätzliche Stellen budgetiert. Der Vorstand hat das Budget 2018 genehmigt im Wissen, dass es auf der Ablehnung der No-Billag-Initiative beruht. Sollte das Stimmvolk die Empfangsgebühr ablehnen, würde mit neuen Szenarien auf die veränderte Situation reagiert.
Regulierungen und gesetzliche Vorschriften
Die Revisionsgesellschaft unterbereitet den Führungsorganen der SUISA regelmässig einen Fragebogen zu möglichen unrechtmässigen Handlungen. Mit dieser gesetzlichen Vorschrift soll bei den Leitungsgremien das Bewusstsein für deliktische Handlungen eruiert werden. In ihren Antworten schätzen Geschäftsleitung und Vorstand die Risiken ein und nehmen Stellung zu den Kontrollprozessen. Das Ergebnis wurde genehmigt und an die BDO weitergeleitet.
Kostenabzüge
Weiter hat der Vorstand festgelegt, dass die Abzüge im Offline-Bereich denen des Vorjahrs entsprechen. Für den Online-Bereich genehmigte er leicht veränderte Sätze für In- und Ausland.
Veränderungen im Vorstand
Aufgrund der Amtszeitbeschränkung werden im Juni 2019 zwei Mitglieder aus dem Vorstand ausscheiden. Das während vielen Amtsjahren erworbene Wissen der austretenden Vorstandsmitglieder gilt es zu ersetzen und sich für zukünftige Herausforderungen zu wappnen. Eine Arbeitsgruppe hat deshalb bereits im Herbst 2017 eine Situationsanalyse hinsichtlich der bevorstehenden Austritte gestartet. Über die Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen wurde der Vorstand nun informiert.
Revision Urheberrechtsgesetz (URG)
Der Bundesrat hat im November die Botschaft zur URG-Revision zusammen mit dem Gesetzesentwurf ans Parlament überwiesen. Das Geschäft wird zuerst im Nationalrat von der Kommission für Rechtsfragen, anschliessend in der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) behandelt.
Der Vorstand liess sich von G. Savary, Vorstands- und WBK-Mitglied, über die Entwicklung informieren. Gleichzeitig erfuhr er von der Geschäftsleitung, dass die Verwertungsgesellschaften im Grossen und Ganzen mit dem Entwurf zufrieden sind. Er entspricht dem von der AGUR12-II ausgearbeiteten Kompromiss.
Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin im Bereich der Online-Nutzung von Musik. In der EU wird schon länger über den Wertetransfer – den «Transfer of Value» – im Internet diskutiert. Es ist höchste Zeit, dass diese Diskussion auch in der Schweiz stattfindet und Massnamen ergriffen werden, die der Verschiebung der Wertschöpfung weg von den Urheberinnen und Urhebern hin zu den Internet-Technologiefirmen Einhalt gebietet.