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Auch 2021 keine physische Generalversammlung
Der Saal im Bierhübeli in Bern bleibt leer: Die GV 2021 der SUISA wird in schriftlicher Form durchgeführt.
Foto: Manu Leuenberger, bearbeitet von Likeberry und Schellenberg Druck AG
Text von Regula Greuter; Videos von Manu Leuenberger
Über die Geschicke der Genossenschaft SUISA können die stimmberechtigten Mitglieder dennoch mittels schriftlicher Stimmabgabe mitbestimmen.

Anders als erwartet, verhindert die Covid-19-Pandemie auch dieses Jahr die Durchführung der Generalversammlung. Vorgesehen war, dass der diesjährige Anlass am 25. Juni 2021 im Bierhübeli in Bern stattfindet. Die aktuelle Situation lässt keine zuverlässige Planung der Veranstaltung zu, deshalb hat der Vorstand an seiner Sitzung vom 22. April 2021 beschlossen, die Generalversammlung auch in diesem Jahr auf schriftlichem Weg durchzuführen. Auf diese Weise haben alle stimmberechtigten Mitglieder die Möglichkeit, an der GV teilzunehmen, ohne ein gesundheitliches Risiko einzugehen.

Organisatorische Abwicklung

Ab dem 25. Mai 2021 werden die Unterlagen zur Generalversammlung (Einladung zur brieflichen Abstimmung, Informationen zur Generalversammlung inklusive Traktanden sowie das Wahlformular) an alle stimmberechtigten Mitglieder verschickt. Sie haben ab Erhalt die Möglichkeit, das personalisierte Wahlformular auszufüllen und mit einer gültigen Unterschrift versehen bis zum 25. Juni 2021 an die SUISA zurückzuschicken (der 25. Juni ist das späteste Eingangsdatum).

Die Auszählung der Resultate der Stimmabgaben wird anschliessend vom Wahlbüro unter der Leitung von Dr. Bernhard Wittweiler (Leiter SUISA-Rechtsdienst) vorgenommen.

Die Wahlergebnisse werden am 30. Juni 2021 vom Präsidenten, der Protokollführerin, dem CEO und dem Leiter Rechtsdienst anhand der Auszählung formell festgestellt und gleichentags auf der SUISA-Homepage veröffentlicht.

Traktanden der diesjährigen Generalversammlung

Neben den üblichen statutarischen Geschäften – der Abnahme des Protokolls, Beschlüsse über die Jahresrechnungen, den Lagebericht und den Geschäftsbericht der Genossenschaft SUISA und der SUISA-Gruppe – wird der Generalversammlung ein Antrag zur Anpassung des allgemeinen Anlagereglements vorgelegt und eine Ersatzkandidatin für die zurücktretende Géraldine Savary vorgestellt.

Anpassung des allgemeinen Anlagereglements

Anlagen nachhaltig zu tätigen, ist vermehrt ein gesellschaftliches Anliegen, welchem auch von der SUISA Rechnung getragen werden soll. Daher hat der Vorstand beschlossen, das Anlagereglement der SUISA mit dem Kriterium «Nachhaltigkeit» zu ergänzen. Neben den hauptsächlichen Zielen der Anlagen, nämlich der Sicherheit und Liquidität, soll nun auch das Kriterium «Nachhaltigkeit» im allgemeinen Anlagereglement verankert werden.

Gemäss Statuten ist die Generalversammlung zuständig für die allgemeine Anlagepolitik in Bezug auf die eingenommenen Entschädigungen (SUISA Statuten, Ziffer 9.2.2. lit. m).

Der Vorstand beantragt daher, das allgemeine Anlagereglement mit dem Kriterium der Nachhaltigkeit zu ergänzen.

Nachwahl in den Vorstand

Aufgrund des Rücktritts von Géraldine Savary (ehemalige Ständerätin SP/VD) wird ein neues Vorstandsmitglied zur Wahl vorgeschlagen. Gemäss SUISA-Statuten Ziffer 9.3.2 dürfen neben den stimmberechtigten SUISA-Mitgliedern «Persönlichkeiten, die infolge ihrer Stellung oder ihres Fachwissens an der Tätigkeit der SUISA besonderen Anteil nehmen», in den Vorstand gewählt werden. In der Vergangenheit waren deshalb während vielen Jahren auch aktive oder ehemalige Parlamentsabgeordnete im Vorstand, welche mit ihrem Fachwissen wertvolle Erfahrungen in die SUISA einbringen.

Der Vorstand beantragt daher, Johanna Gapany (Ständerätin FDP/FR) neu in den SUISA-Vorstand zu wählen.

Johanna Gapany begann ihre politische Karriere in jungen Jahren. Diese führte sie vom Generalrat in den Gemeinderat von Bulle, sie nahm von 2016 bis 2019 Einsitz im Grossen Rat des Kanton Freiburg bis sie 2019 als erste Frau des Kanton Freiburgs in den Ständerat gewählt wurde. Die studierte Betriebsökonomin bringt berufliche Erfahrungen als Marketingleiterin in verschiedenen Unternehmungen und als Verantwortliche für Kommunikation in einem Privatspital in Freiburg mit.

Auch wenn 2021 keine physische Generalversammlung stattfinden wird, können die stimmberechtigten Mitglieder auf schriftlichem Weg über die Geschäfte der SUISA mitbestimmen. Wir fordern Sie auf, diese Möglichkeit zu nutzen und abzustimmen!

Unter www.suisa.ch/generalversammlung sind alle Unterlagen und Informationen zur Generalversammlung zu finden. Fragen zum Ablauf und zu den Traktanden können per E-Mail an die Geschäftsleitung gerichtet werden: gv (at) suisa (dot) ch

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