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Änderungen bei der Verteilung der Einnahmen der Gemeinsamen Tarife K und Z

Änderungen bei der Verteilung der Einnahmen der Gemeinsamen Tarife K und Z
Die SUISA hat die Verteilungsregeln für die Vergütungen aus Live-Aufführungen optimiert.
Foto: Tabea Hüberli
Text von Irène Philipp Ziebold
Die 20-Franken-Grenze bei der Verteilung der Einnahmen aus den Gemeinsamen Tarifen K (Konzerte) und Z (Zirkus) wird aufgehoben. Damit verbunden werden die Zuweisungen, die bis anhin in die Verteilungsklasse 4C geflossen sind, neu geregelt. Die beschlossenen Anpassungen betreffen die Ziffern 4.1, 4.2, 5.4 und 5.5 des SUISA-Verteilungsreglements.

Die Einnahmen aus dem GT K und dem GT Z wurden bis anhin zwei unterschiedlichen Verteilungsklassen (VK) zugewiesen. Erträge von mehr als Fr. 20.— pro Werk wurden der VK 4B «Konzerte und andere Aufführungen mit Erträgen von durchschnittlich über 20 Franken pro Werk» zugeordnet. In dieser Verteilungsklasse erfolgte die Verteilung pro Dossier. Dagegen flossen Einnahmen aus einer Aufführung bis Fr. 20.— pro Werk in die VK 4C «Konzerte mit Erträgen von durchschnittlich bis 20 Franken pro Werk» und es kam eine Pauschalverteilung zur Anwendung.

Diese Handhabung führte nicht immer zu zufriedenstellenden Ergebnissen, was in der Natur der Sache einer «pauschalen» Regelung liegt, die sich den tatsächlichen Umständen höchstens bestmöglich annähern kann. Im Fall der Verteilungsklasse 4C kam jeweils ein pauschaler Punktwert zur Anwendung, der berechnet wurde aufgrund der Einnahmen und Programmmeldungen von sämtlichen Veranstaltungen, die dieser Verteilungsklasse zugewiesen wurden.

Verteilung nach tatsächlicher Werk-Nutzung von Vorteil

Der pauschal berechnete Punktwert konnte tiefer oder höher liegen als der tatsächliche Punktwert einer einzelnen Veranstaltung. Deshalb konnte es vorkommen, dass zum Beispiel für eine Veranstaltung, für die bloss die Mindestentschädigung des Tarifs K bezahlt worden war, die Bezugsberechtigten eine höhere Vergütung ausbezahlt erhielten, als der Veranstalter tatsächlich bezahlt hatte. Natürlich war auch der umgekehrte Fall möglich. Die potentielle Benachteiligung oder Bevorteilung für die Bezugsberechtigten der Verteilungsklasse 4C wird durch die nun eingeführten Anpassungen im Verteilungsreglement bereinigt.

Konkret werden mit den Änderungen die 20-Franken-Grenze aufgehoben und die Verteilungsklasse 4C aufgelöst. Neu werden alle Einnahmen aus den Tarifen GT K und GT Z – unabhängig von der Betragshöhe pro Werk respektive Punktwert – in der Verteilungsklasse 4B verteilt. Die Regeln der VK 4B selbst bleiben unverändert, einzig die Überschrift dieser Verteilungsklasse wurde angepasst. Sie heisst neu: «Konzerte und konzertähnliche Darbietungen.»

Die bisherigen Zuweisungen an die aufgelöste VK 4C fliessen ebenfalls in die Verteilungsklasse 4B. Im Detail bestehen diese Zuweisungen aus den Einnahmen ohne Programmeingang aus den Tarifen Hb, L, Ma, 3a, 7, 8, K und Z sowie die Einnahmen der Orchestervereine (mit Programmeingang) aus dem Tarif B.

Übersicht über die Anpassungen im Verteilungsreglement

Ein zusammenfassender Überblick über die Vorteile der geänderten Verteilungsregeln:

  • Auch kleinere Beträge werden nun zielgerichtet pro Dossier verteilt, sofern eine Programmmeldung vorhanden ist. Dies entspricht einer Verteilung nach Werk-Nutzung, bei welcher der Inkassobetrag eines Anlasses direkt an die Berechtigten verteilt wird.
  • Bis anhin haben nur die Bezugsberechtigten der VK 4C von den oben aufgelisteten Zuweisungen profitiert. Da es sich aber bei beiden Verteilungsklassen (4B und 4C) um konzertantes Repertoire handelte, gab es keine stichhaltigen Gründe, nicht auch die Werke der VK 4B bei der Verteilung der Zuweisungen zu berücksichtigen. Aufgrund der beschlossenen Anpassung geschieht dies nun.
  • Mit der Einführung einer Pro-Dossier-Verteilung für alle Aufführungen des Tarifs K und Z erhöht sich die Transparenz der Abrechnung. Für das Mitglied ist aus der Abrechnung nun klarer ersichtlich, wie sich seine Einnahmen aus diesen Tarifen, also die Vergütungen aus seinen Live-Aufführungen, zusammensetzen.

Diese Änderungen im Verteilungsreglement kommen erstmals bei der Verteilung im September 2019 zur Anwendung.

 

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