Seit Jahren werden zwischen Autoren und Verlegern die Aufteilung von Einnahmen aus Aufführungs- und Senderechten einerseits und Vervielfältigungsrechten andererseits separat vereinbart. Entsprechend hat auch die SUISA im Verteilungsreglement unterschiedliche Verteilungsschlüssel für die beiden Rechtekategorien vorgesehen.
Für Onlinenutzungen gibt es keinen separaten Verteilungsschlüssel, welcher direkt von den Vertragsparteien vereinbart werden könnte. Deshalb werden die Einnahmen aus Onlinenutzungen zum einen Teil analog dem Aufführungsrechtsschlüssel und zum anderen Teil gemäss dem Vervielfältigungsrechtsschlüssel verteilt (vgl. Ziffer 2.1.2 des Verteilungsreglements).
Bisher verteilte die SUISA Einnahmen aus Streaming zu 100% nach dem Verteilungsschlüssel für die Aufführungsrechte und für Download zu 100% nach dem Verteilungsschlüssel für die Vervielfältigungsrechte. Damit nahm die SUISA aber international eine Sonderstellung ein, und gleichzeitig entsprach diese Handhabung auch nicht mehr den aktuellen Entwicklungen im Onlinebereich.
Neue Verteilungsschlüssel für Download und Streaming
Neben dem Blick auf die im Ausland üblichen Regelungen wurden bei der Analyse zur Festlegung der neuen Aufteilungsverhältnisse der Verteilungsschlüssel beim Download und Streaming auch die technischen Vorgänge untersucht. Hinter dem Zugänglichmachen eines Werks stehen technisch betrachtet die Erstellung einer Kopie des Werks auf dem Server des Anbieters, die Übertragung der Kopie an den Konsumenten sowie die Wiedergabe bzw. eventuelle Abspeicherung auf dem Endgerät des Konsumenten.
In den Diskussionen innerhalb der verschiedenen Gremien (Verteilungs- und Werkkommission und Vorstand) zu den vorgeschlagenen Änderungen zeigte sich, dass in Bezug auf die Aufführungs- und Vervielfältigungsanteile unterschiedliche Ansichten bezüglich der Gewichtung der Verteilungsschlüssel vorliegen.
Es stellte sich insbesondere die Frage, inwiefern man beim Streaming den Aspekt der Flüchtigkeit bzw. der wiederholten Wiedergabe eines Werks hervorheben und in welchem Prozentsatz dies in der Gewichtung beim Aufführungsanteil widergespiegelt werden sollte.
Schliesslich sprach man sich für folgende Aufteilung aus:
- Download: Die Einnahmen werden zu 25% dem Aufführungsrechtsschlüssel und zu 75% dem Vervielfältigungsrechtsschlüssel zugwiesen.
- Streams: Die Einnahmen werden zu 75% dem Aufführungsrechtsschlüssel und zu 25% dem Vervielfältigungsrechtsschlüssel zugewiesen.
Verteilung der Einnahmen aus Video on Demand (VoD)
Gleichzeitig wurden die Bestimmungen bezüglich der Verteilung der Einnahmen aus Video on Demand (VoD) angepasst. Die entsprechenden Einnahmen werden neu analog zu Download und Streaming «pro Dossier» (pro Werk) verteilt. Vorher waren die Einnahmen aus Video on Demand den Entschädigungen für Sendungen des Pay-TV zugeschlagen worden. Die Änderung ermöglicht nun auch hier, die Einnahmen noch genauer und zielgerichteter zu verteilen.
Weitere Informationen zum Verteilungsreglement der SUISA unter:
www.suisa.ch/verteilungsreglement