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Änderung bei der Verteilung der Einnahmen aus den Tarifen GT 1 und GT 2
Von der Vielzahl an Programmen im digitalen TV-Angebot laufen häufig trotzdem nur wenige Sender für länger auf der Mattscheibe.
Foto: Zeber / Shutterstock.com
Text von Irène Philipp Ziebold
In den letzten Jahren haben die Kabelnetzbetreiber von einem analogen auf ein digitales Angebot umgestellt. Um den Veränderungen Rechnung zu tragen, ist die Verteilung der Einnahmen aus den Tarifen GT 1 (Kabelnetze), GT 2a (Umsetzer) und GT 2b (IP basierte Netze) angepasst worden. In Ziffer 5.5.1 des Verteilungsreglements wurde die Berechnungsbasis von der Bezugsgrösse «Abonnentenzahl» auf «Tagesreichweite» geändert.

Die Kabelnetzbetreiber haben in den letzten Jahren die Umstellung von einem analogen auf ein digitales Angebot vollzogen. Die Anzahl der angebotenen Radio- und TV-Sender hat sich dadurch um ein Vielfaches erhöht. Bis anhin war als Berechnungsbasis für die Verteilung der Einnahmen aus den Tarifen GT 1, GT 2a und GT 2b die Anzahl Abonnenten herangezogen worden. Damit hing die Verteilung von der Empfangbarkeit ab, also wie viele Abonnenten eines Kabelnetzbetreibers die Möglichkeit hatten, einen bestimmten Sender zu empfangen.

Mit der Erhöhung des Senderangebots ist die Aussagekraft der Abonnentenzahlen hinsichtlich der effektiven Werknutzung erheblich gesunken. Denn von der Vielzahl an Sendern, die dem Konsumenten heute potentiell zur Verfügung stehen, nutzt er tatsächlich nur wenige. Mit der Umstellung der Berechnungsbasis auf die Bezugsgrösse «Tagesreichweite» wird nun bei der Verteilung berücksichtigt, was der Konsument effektiv anschaut.

Die Tagesreichweite entspricht dem Anteil der Personen, die an einem durchschnittlichen Tag das entsprechende Programm mindestens 30 Sekunden lang gesehen oder gehört haben. Somit werden die relevanten Nutzungen registriert, die über ein blosses Durchzappen bei einem Sender hinausgehen.

Verteilung genauer nach tatsächlicher Nutzung

Durch die Tagesreichweite als Berechnungsbasis wird der effektiven Nutzung mehr Rechnung getragen: Die Urheberrechtsvergütungen fliessen nun an jene Sender, die tatsächlich gesehen respektive gehört werden. Die Sender, die der Konsument nicht konsumiert oder bei denen er lediglich durchzappt, werden nicht für die Zuweisungen in die drei Sendergruppen (SRG SSR, CH-Privatsender, Ausland-Sender) berücksichtigt.

Die Umstellung auf die Bezugsgrösse der Tagesreichweite führt dazu, dass in Zukunft mehr Geld an Schweizer Sendeprogramme verteilt wird. Bei der bisherhigen Berechnung der Verteilung auf Basis der Abonnentenzahlen wurden etliche ausländische Sender berücksichtigt, die jedoch nur von einem kleinen Teil der Abonnenten tatsächlich genutzt wurden. Dies wird mit der Berechnung auf Basis der Tagesreichweite nicht mehr der Fall sein.

IGE-Entscheid vom 26.7.2017 (PDF 1,47 MB, nur in Deutsch) betreffend «Revision der Ziff. 5.5.1 des Verteilungsreglements: Verteilung der Einnahmen aus GT 1, 2a und 2b»
Weitere Informationen zum Verteilungsschlüssel der SUISA

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