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131,4 Millionen Franken für Komponisten, Textautoren und Verleger
Die SUISA erzielte 2017 inklusive Nebeneinnahmen einen Gesamtumsatz von 159,2 Millionen Franken. Dank dem erfreulichen Resultat erhalten die Komponisten, Textautoren und Verleger für ihre musikalische Tätigkeit insgesamt 2,5 Millionen Franken mehr vergütet als im Vorjahr.
Foto: Tabea Hüberli
Bericht aus dem Vorstand von Dora Zeller
Mit Genugtuung haben die Vorstandsmitglieder an ihrer Sitzung Ende März 2017 das Ergebnis des vergangenen Jahres genehmigt. Der Gesamtumsatz lag 3,2% über dem Vorjahr. Insgesamt können 131,4 Millionen Franken an die Bezugsberechtigten verteilt werden. Zudem hat der Vorstand eine Zusatzverteilung von 7% auf allen regulären Abrechnungen im Jahr 2018 beschlossen.

Neben dem erfreulichen Geschäftsergebnis wurde der Vorstand an den Sitzungen im März auch über die Verteilung der Einnahmen im letzten Jahr informiert. So gingen Fr. 21 Mio. an die Urheber und Fr. 38,7 Mio. an die Verleger. Den Schwestergesellschaften wurden Fr. 53 Mio. überwiesen.

Weitere Verteilungsthemen standen auf der Tagesordnung: Zum einen beschloss der Vorstand eine Zusatzverteilung von 7% auf allen regulären Abrechnungen im Jahr 2018. Zum anderen setzte das Gremium den Mindestbetrag für die Verteilung der Einnahmen aus Nutzungen von Sendeunternehmen fest. Gemäss Verteilungsreglement wird pro Privatsender im Verhältnis zur Vergütung, die diese Sender bezahlen, verteilt. Voraussetzung ist, dass die vom Sender eingenommene Entschädigung höher ist als der jährlich vom Vorstand festgesetzte Betrag. Zudem müssen die Programme in elektronischer Form geliefert werden. Letztes Jahr senkte der Vorstand den Mindestbetrag von 15 000 auf 5000 Franken. Nun wurde entschieden, diese Limite beizubehalten.

Generalversammlung der SUISA am 22. Juni 2018 in Bern

Viel Zeit widmeten die Vorstandsmitglieder der Vorbereitung der Generalversammlung. Sie findet am Freitag, 22. Juni 2018, in Bern statt. Neben den statutarischen Geschäften steht die Revision der Statuten auf der GV-Traktandenliste. Die Statuten sollen an die Vorschriften der EU-Richtlinie, die in Liechtenstein in das nationale Recht überführt wurden, angepasst werden. Zudem ist die Anpassung wichtig, damit die SUISA weiterhin Online-Nutzungen in der Europäischen Union grenzüberschreitend lizenzieren kann.

Eine synoptische Darstellung der Statutenänderungen erhalten die stimmberechtigten Mitglieder zusammen mit der GV-Einladung. In den Erläuterungen der Einladung sind weitere Informationen zu finden, weshalb die Bestimmungen geändert werden sollen. Ein wichtiger Punkt ist die Verpflichtung, den Mitgliedern ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung zu stellen. Die SUISA will dazu eine Beschwerdekommission schaffen. Der Vorstand schlägt der Generalversammlung die dafür vorgesehenen Personen zur Wahl vor.

Wahlen stehen ebenfalls in der Verteilungs- und Werkkommission an. Guido Röösli tritt zurück und der Vorstand hat Natalie Riede für den freiwerdenden Sitz nominiert. Die junge Verlegerin vertritt die Schweizer Elektro-Szene.

Das Joint-Venture Mint Digital Services

Auf die internationale Bühne wechselte der Vorstand beim Thema: Mint Digital Services. Ein Vertreter der US-amerikanischen Partnerin SESAC führte gegenüber den Vorstandsmitgliedern aus, was es seiner Meinung nach brauche, um in einem kompetitiven Umfeld erfolgreich sein zu können: Hartnäckigkeit und Verhandlungsgeschick, gepaart mit intelligenter IT-Software und hoher Datenqualität sind aus seiner Sicht die nötigen Werkzeuge. Und diese Qualitäten vereinige das im vergangenen Jahr gegründete Joint-Venture Mint.

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