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Zusatzverteilung von 7 Prozent im Jahr 2016

Zusatzverteilung von 7 Prozent im Jahr 2016
Mehr Geld für die Urheber und Verleger von Musik dank einem neuen Rekordstand bei den Inland-Einnahmen im Geschäftsjahr 2015 und der vom Vorstand der SUISA beschlossenen erneuten Zusatzverteilung von 7% auf allen Abrechnungen im Jahr 2016.
Foto: Africa Studio / Shutterstock.com
Bericht aus dem Vorstand von Dora Zeller
Wichtige Themen an der Sitzung des SUISA-Vorstands im April waren der Jahresabschluss, der Jahresbericht und die Vorbereitung der Generalversammlung, die am Freitag, 24. Juni 2016, in Bern stattfinden wird.

Der Vorstand der SUISA hat sich an seiner Sitzung im April vorrangig mit dem Jahresabschluss 2015 beschäftigt. Er wird zum ersten Mal nach neuen Rechnungslegungsstandards (Swiss GAAP FER) dargestellt. Neben Bilanz und Erfolgsrechnung umfasst er den Lagebericht, die Geldflussrechnung und den Anhang zur Jahresrechnung.

Die Vorstandsmitglieder haben alle Dokumente genehmigt und empfehlen den stimmberechtigen Mitgliedern, den Abschluss 2015 an der Generalversammlung vom 24. Juni 2016 in Bern anzunehmen. Diese Empfehlung gilt auch für den Revisionsbericht der BDO und den Jahresbericht.

Rekordeinnahmen aus dem Inland zur Verteilung an Urheber

Die Einnahmen aus der Verwertung von Urheberrechten aus dem Inland erreichten mit Fr. 134,6 Mio. einen neuen Rekordstand (Vorjahr: Fr. 130,3 Mio.). Zusammen mit den weiteren Einkünften aus dem Online-Bereich und aus dem Ausland stiegen die Einnahmen gesamthaft um knapp 1%. Rund 88 von 100 eingenommen Franken kommen den Komponisten, Textautoren und Verlegern zugut, deren Rechte die SUISA wahrnimmt.

Weiter hat der Vorstand erneut eine Zusatzverteilung beschlossen. Sie beträgt wie im Vorjahr 7% auf allen regulären Abrechnungen im Jahr 2016. Davon profitieren die Mitglieder der SUISA wie auch jene der Schwestergesellschaften.

Generalversammlung 2016 und Jahresbericht

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen auf die Generalversammlung am 24. Juni 2016 in Bern hat der Vorstand den schriftlichen Jahresbericht geprüft und genehmigt. Wegen der neuen Darstellung nach dem Standard Swiss GAAP FER wird der Jahresbericht rund 40 Seiten umfassen. Er wird wie gewohnt im Vorfeld der GV veröffentlicht werden und auf der SUISA-Website elektronisch zur Verfügung stehen sowie auf Bestellung als Papierausgabe erhältlich sein.

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