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Die Verteilung mitgestalten
Rund 110 Millionen Franken kann die SUISA aus den Einnahmen von 2013 an Urheber und Verleger verteilen. Für die SUISA-Mitglieder und Auftraggeber ist die Verteilung essentiell: Wer erhält aus welcher Nutzung seiner Werke letztlich wieviel Geld? Wie die Verteilung erfolgt, wird von der Verteilungs- und Werkkommission (VWK) der SUISA vorgeschlagen und vom Vorstand beschlossen. Nächstes Jahr haben nun 13 SUISA-Mitglieder die Möglichkeit, eine aktive Rolle einzunehmen und für die VWK zu kandidieren. Interessierte Mitglieder können sich bis zum 7. Dezember 2014 für die Wahl vorschlagen.
VWK-Kandidaturenaufruf
2015 werden 13 neue Mitglieder in die Verteilungs- und Werkkommission der SUISA gewählt. (Foto: Juerg Isler, isler-fotografie.ch)

„Mittendrin statt nur dabei“ – SUISA-Urheber und Verleger haben in Zukunft die Gelegenheit, bei Änderungen im Verteilungsreglement direkt mitzubestimmen. Bei der nächsten SUISA-Generalversammlung am 19. Juni 2015 in Fribourg werden 13 neue Mitglieder in die VWK gewählt. Der Grund dafür ist eine Änderung der SUISA-Statuten, die an der letzten Generalversammlung im Juni 2014 beschlossen wurde: Mitglieder der Verteilungs- und Werkkommission (VWK) der SUISA können neu höchstens drei Mal wiedergewählt werden. An der nächsten Generalversammlung stehen aufgrund dieser Bestimmung  13 der 22 bisherigen Mitglieder für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.

Mehr als nur Affinität zur Musik

Was aber macht ein geeignetes VWK-Mitglied aus? In erster Linie braucht es natürlich eine hohe Affinität zur Musik. Dies ergibt sich allerdings ohnehin mit der Grundvoraussetzung  für eine Kandidatur: Es können nur stimm- und wahlberechtigte SUISA-Mitglieder in die Kommission gewählt werden. (Zukünftige) VWK-Mitglieder müssen zudem die Wirkung heutiger Entscheidungen für die Zukunft verstehen. Die Mitglieder der VWK dürfen sich nicht nur auf die eigenen Geschäftsfelder konzentrieren, sondern die Interessen aller Urheber und Verleger vertreten. Und es braucht Zeit: Die Sitzungen der VWK finden zwei Mal im Jahr statt und dauern – mit Anreise und gemeinsamem Mittagessen – jeweils einen Tag. Die Sitzungen brauchen eine gute Vorbereitung seitens der Mitglieder; hierzu gehört vor allem, dass die umfangreichen Dossiers gelesen werden.

Musiksparten, Regionen, Urheber und Verleger – der Mix macht’s aus

Interessierte Mitglieder können bis zum 7. Dezember ihre Kandidatur einreichen. Danach wird der SUISA-Vorstand der Generalversammlung geeignete Kandidaten vorschlagen. Für die Arbeit der Verteilungs- und Werkkommission ist eine möglichst ausgeglichene Zusammensetzung wichtig. Nicht nur sollten möglichst viele Musikrichtungen vertreten sein, sondern auch alle Sprachregionen der Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Zudem muss  sich die VWK sowohl aus Komponisten, Musikverlegern wie auch Textautoren zusammensetzen. Und letztlich sollte die Kommission auch eine bestmögliche Durchmischung hinsichtlich Alter und Geschlecht aufweisen.

Aufgaben der Verteilungs- und Werkkommission

Die Verteilungs- und Werkkommission beschäftigt sich primär mit Verteilungsänderungen, die im Verteilungsreglement geregelt werden. Sie erfüllt folgende Aufgaben:

  • prüft die Bestimmungen des Verteilungsreglements und ihre Auswirkungen auf die Verteilungsergebnisse;
  • stellt dem Vorstand Anträge betreffend Änderung des Verteilungsreglements;
  • behandelt in erster Instanz Rekurse gegen Entscheide der Geschäftsleitung über die Einstufung von Sendeprogrammen und über die Schutzfähigkeit von Werken und Bearbeitungen freier Werke;
  • hat beratende Funktion hinsichtlich der Beurteilung von nicht autorisierten Umarbeitungen geschützter Werke und von Plagiaten.

Die VWK ist eine Kommission der SUISA-Generalversammlung; diese kann der Kommission weitere Aufgaben zuweisen. Jedes Kommissionsmitglied hat eine Stimme, abwesende Mitglieder können nicht durch andere Kommissionsmitglieder vertreten werden.

Interessierte Kandidaten schicken ihre Bewerbung bitte bis Sonntag, 7. Dezember 2014 an folgende Adresse:

SUISA
Christian Poffet
Bellariastrasse 82
CH-8038 Zürich
E-Mail: vwk(at)suisa(dot)ch

Beitrag revidiert am 24.11.2014: Eingabefrist verlängert. Neu können Kandidaturvorschläge bis am Sonntag, 7. Dezember 2014 eingereicht werden.

2 Antworten zu “Die Verteilung mitgestalten

  1. vorrei candidarmi, grazie

  2. Giorgio Tebaldi sagt:

    Gentile signore. La prego di inviarci un breve e-mail a vwk@suisa.ch. La contatteremo al più presto possibile. Cordiali saluti, Giorgio Tebaldi

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